Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für das Kritis-Dachgesetz beschlossen, das übergreifende Mindestanforderungen, verpflichtende Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring für kritische Infrastrukturen vorsieht. Das teilte das Bundesinnenministerium am Mittwoch mit. Ziel des Gesetzes ist es demnach, die Abwehrfähigkeit und Resilienz kritischer Infrastrukturen in Deutschland zu stärken.
Erstmals wird der physische Schutz kritischer Infrastrukturen bundeseinheitlich und sektorenübergreifend geregelt. Das Gesetz definiert die wichtigsten kritischen Infrastrukturen in elf Sektoren, darunter Energie, Ernährung, Wasser, Gesundheit, Transport und Verkehr. Zudem setzt das Gesetz eine EU-Richtlinie um.
„Mit dem Kritis-Dachgesetz machen wir Deutschland widerstandsfähiger gegen Krisen und Angriffe“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Dafür schaffe man einheitliche Mindeststandards, Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring. „Unser Ziel ist klar: Die Abwehrfähigkeit und Resilienz unserer kritischen Infrastrukturen muss gehärtet werden.“
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