Die Bundesregierung will offenbar der New-York-Erklärung über eine Zwei-Staaten-Lösung zwischen Israelis und Palästinensern zustimmen. Aus dem Auswärtigen Amt sei zu hören, dass die Zustimmung am Samstag vergangener Woche mitgeteilt worden sei, berichtet die „Welt“ (Freitagausgabe) berichtet. Am Freitag dieser Woche soll eine Resolution zur Abstimmung in der UN-Generalversammlung gelangen, mit der die New-York-Erklärung übernommen werden soll.
Die New-York-Erklärung, die Ende Juli bei einer internationalen Konferenz unter Vorsitz Frankreichs und Saudi-Arabiens verabschiedet wurde, verurteilt den Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 mit mehr als 1.0000 zumeist zivilen Opfern und fordert die Terrormiliz zur Niederlegung ihrer Waffen auf.
In Artikel 39 der Erklärung heißt es, im Kontext der Errichtung eines souveränen palästinensischen Staates solle unter anderem die Flüchtlingsfrage gelöst werden. Wörtlich heißt es: „zugleich erklären wir erneut das Rückkehrrecht“.
Israelische Politiker verschiedener Lager sind gegen eine umfassende Umsetzung eines Rückkehrrechts. Wenn mit dieser Formulierung auch alle nach 1948 geflohenen und vertriebenen Palästinenser sowie deren Nachkommen gemeint sind, könne dies die Einwanderung von fast sechs Millionen Palästinensern nach Israel legitimieren, so ihre Befürchtung. Dadurch würden Juden zu einer Minderheit im Staat.
Aus dem Auswärtigen Amt heißt es dem Bericht zufolge, aus Sicht Deutschlands müsse die Frage einer Rückkehr in direkten Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien gelöst werden.
Das sei schon bisher die Position der Bundesregierung gewesen und sie bleibe es weiterhin. Die Regierung Merz hat wie die Vorgänger-Regierungen wiederholt die Hoffnung auf eine Zwei-Staaten-Lösung zwischen Israelis und Palästinensern geäußert. Bei Verhandlungen zwischen Israelis und Palästinensern in der Vergangenheit wurde mitunter eine teilweise oder symbolische Rückkehr von palästinensischen Flüchtlingen diskutiert.
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