Der Bundesrat will einen weiteren Versuch unternehmen, das Rauchen im Auto in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren zu verbieten. Wie die „Rheinische Post“ (Freitagsausgabe) berichtet, haben die Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen erneut eine entsprechende Änderung des „Bundesnichtraucherschutzgesetzes“ eingebracht, die wegen des Ampel-Aus in der letzten Legislaturperiode nicht mehr zustande gekommen ist.
Zur Begründung heißt es, gerade in geschlossenen Räumen seien Minderjährige und auch ungeborene Kinder dem Passivrauchen verstärkt ausgesetzt. Dies gelte insbesondere in Fahrzeugkabinen.
Demnach erreiche die Tabakrauchbelastung in geschlossenen Fahrgasträumen „bereits beim Rauchen einer einzigen Zigarette innerhalb weniger Minuten ein Vielfaches einer stark verrauchten Gaststätte“. Auch schätze das Deutsche Krebsforschungszentrum, „dass rund eine Million Minderjährige in Deutschland dem Tabakrauch im Auto ausgesetzt“ seien.
Der Bundesrat soll das Vorhaben bereits in seiner Sitzung am 26. September beschließen.
Dann ist der Bundestag gefordert.
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