Bundespolizisten kontrollierten einen tschechischen Lastwagenfahrer auf der S 148 in Neugersdorf, der aus Tschechien eingereist war. Der 43-Jährige stand wegen einer Verurteilung wegen Körperverletzung unter Fahndung der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen. Die offene Geldstrafe in Höhe von 1094,29 Euro plus Nebenkosten zahlte er vor Ort und entging so einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen.
Bei der Überprüfung des Führerscheins stellte sich heraus, dass dieser durch Tschechien zur Sicherstellung ausgeschrieben war, da er als abhandengekommen gemeldet wurde. Ein neuer Führerschein wurde zwar ausgestellt, dieser ist jedoch erneut entzogen worden. Damit fuhr der Mann einen Lastwagen ohne die erforderliche Fahrerlaubnis. Die Landespolizei übernimmt nun weitere Schritte.
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