Festnahme im TGV: 284 Tage Restfreiheitsstrafe

Am Montagabend (29.09.25) kontrollierten Beamte der Bundespolizei den TGV beim Sonderhalt in Kehl. Ein 25-Jähriger konnte sich nicht ausweisen, weshalb er die Beamten zur Dienststelle begleiten musste.

Bei der Fingerabdruckprüfung im Fahndungssystem ergab sich eine Ausschreibung zur Festnahme. Der guineische Staatsangehörige war wegen Raubes zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt, von denen er noch 284 Tage Restfreiheitsstrafe verbüßen muss.

Zudem konnte er keinerlei gültige Dokumente für den Aufenthalt in Deutschland vorlegen, weswegen ihn eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise erwartet.

Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

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