Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten am Montagabend den algerischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Weil am Rhein – Friedlingen, als Reisenden in der grenzüberschreitenden Straßenbahn. Der Mann konnte dabei keine Ausweisdokumente für eine erlaubte Einreise nach Deutschland vorlegen.
Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass der Mann vier Haftbefehle hat. Drei Haftbefehle waren Vollstreckungshaftbefehle wegen Vergehen nach dem Konsumcannabisgesetz, Diebstahl sowie versuchten Diebstahl. Der vierte Haftbefehl war ein Vorführungshaftbefehl, da der Mann unentschuldigt einer Hauptverhandlung wegen Diebstahls ferngeblieben war.
Der 31-Jährige wurde vor Ort durch Einsatzkräfte der Bundespolizei festgenommen. Aufgrund der unerlaubten Einreise wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Um die insgesamt 137-tägige Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen, wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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