Festnahme in grenzüberschreitender Straßenbahn zwischen Basel und Weil am Rhein

Am Mittwochmittag kontrollierte die Bundespolizei am Grenzübergang Weil am Rhein – Friedlingen einen 43-Jährigen.
Bei der Überprüfung des türkischen Staatsangehörigen stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl zur Vollstreckung bestand.
Wegen einer strafbaren Kennzeichenverletzung (Markenrecht) verurteilte ein Gericht den Mann im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe. Da er die Summe von 4.087 Euro nicht bezahlte und auch die Ersatzfreiheitsstrafe nicht antrat, erließ die Staatsanwaltschaft Haftbefehl.
Da der Mann die Geldsumme nicht zahlen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

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Katharina Keßler
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