Im Herbst steigt die Gefahr von Wildunfällen. Viele Tiere sind in der Dämmerung auf Nahrungssuche oder in der Paarungszeit unterwegs. Im Bereich der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg gab es 2024 rund 1.800 Wildunfälle, bei denen 18 Menschen verletzt wurden. Rehe, Rot- und Damwild stehen an der Spitze der Verursacher, gefolgt von Dachsen und Füchsen. Die Hauptzeiten liegen morgens zwischen 5 und 7 Uhr sowie abends von 21 bis 23 Uhr.
Durch die Zeitumstellung Ende Oktober ist zu erwarten, dass auch für Wildtiere mehr Verkehr unterwegs ist. Das kann zu mehr Unfällen führen.
Wie man Gefahren erkennt und richtig reagiert: Besonders aufmerksam sein, wenn man Wald- oder Feldnähe fährt, vor allem in der Dämmerung. Wild kommt selten allein – oft folgen weitere Tiere. Tiere können Autos nicht einschätzen und bleiben nicht am Straßenrand stehen; selbst wenn sie gesehen werden, können sie plötzlich aufspringen. Reduzieren Sie die Geschwindigkeit und halten Sie gegebenenfalls an. Schalten Sie das Fernlicht aus, um die Tiere nicht zu blenden, und hupen Sie, um sie zu verscheuchen.
Was tun, wenn ein Zusammenstoß droht? Lieber stark bremsen und den Kontakt mit dem Wild in Kauf nehmen, statt riskante Ausweichmanöver zu fahren. Ein Kontrollverlust oder ein Unfall mit Gegenverkehr oder Baum ist oft schlimmer als der Zusammenstoß mit dem Wild.
Nach dem Unfall richtig handeln: Die Unfallstelle absichern – Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen (100 m auf Landstraßen, 200 m auf Autobahnen). Bei Verletzten sofort 112 wählen und Erste Hilfe leisten. Falls das Auto fahrbereit ist, an einen sicheren Ort stellen – nicht auf der Fahrbahn bleiben. Bei nicht fahrbarem Auto sichere Stelle am Straßenrand oder hinter einer Leitplanke aufsuchen. Die Polizei informieren (110), auch wenn das Tier weg gelaufen ist – Wildunfälle müssen gemeldet werden. Wenn möglich, toten Wildkörper mit Handschuhen an den Straßenrand ziehen, um Folgeunfälle zu verhindern. Abstand zu lebenden Tieren halten – sie können unberechenbar sein. Verletzte oder tote Tiere dürfen ohne Absprache mit Polizei oder Jäger nicht mitgenommen werden – auch nicht zum Tierarzt.