Am 4. Oktober 2025 gegen 18:15 Uhr beobachtete eine Streife der Bundespolizei im Eingangsbereich Glockengießerwall eine Person, die gegen die Außenfassade des Hamburger Hauptbahnhofs uriniert hatte. Die Beamten sprachen den Mann daraufhin an.
Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass er wegen eines Haftbefehls zur Festnahme ausgeschrieben war.
Seit September 2025 wird der wegen Erschleichen von Leistungen Verurteilte mit Haftbefehl gesucht. Da der Mann die geforderte Geldstrafe von 450 Euro nicht bezahlt hatte, muss er eine 15-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Der polnische Staatsangehörige wurde dem Bundespolizeirevier Hamburg Hauptbahnhof zugeführt. Ein angeforderter Amtsarzt bestätigte die Gewahrsamsfähigkeit. Ein Atemalkoholtest ergab 3,05 Promille. Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wurde der Mann der Untersuchungshaftanstalt zugeführt.