Bei einer Streifenfahrt in der Falkstraße in Weimar entdeckten Polizeibeamte ein Fahrrad mit Elektroantrieb, das manipuliert war. Der Fahrer wurde daraufhin kontrolliert.
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann berauschende Substanzen zu sich genommen hatte. Zudem führte er Betäubungsmittel mit sich.
Das Fahrzeug wurde beschlagnahmt. Gegen den Mann wird nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.
Die Polizei betont, dass Manipulationen an elektrisch angetriebenen Fahrrädern eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen. Führt die Manipulation dazu, dass die Höchstgeschwindigkeit über das gesetzliche Limit von 25 km/h steigt, gilt das Fahrzeug rechtlich als Kraftfahrzeug. Das hat strengere Vorschriften zur Folge, insbesondere Versicherungspflicht und Führerscheinpflicht. Außerdem wird Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss wie bei anderen Kraftfahrzeugen straf- und bußgeldrechtlich verfolgt.
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