Am 2. Oktober führte die Polizei Messungen auf der Landesstraße 1027 zwischen Gotha und Leina durch. Die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 100 Kilometer pro Stunde; Lastkraftwagen dürfen höchstens 60 Kilometer pro Stunde fahren.
Insgesamt passierten 1981 Fahrzeuge die Messstelle, 154 davon waren zu schnell. Ein Lastkraftwagen fuhr 89 Kilometer pro Stunde, ein Personenkraftwagen 161 Kilometer pro Stunde.
Zusätzlich wurden weitere Überschreitungen bei Geschwindigkeiten von 146, 148, 150 und 153 Kilometern pro Stunde festgestellt.
Die Verstöße werden gemäß dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog durch die Zentrale Bußgeldstelle geahndet. Die Bescheide werden postalisch zugestellt.
Studien belegen, dass sich der Bremsweg bei doppelter Geschwindigkeit vervierfacht. Das kann in Gefahrensituationen verheerende Folgen haben, insbesondere bei sensiblen Gruppen an Verkehrsteilnehmern, zum Beispiel Kindern.
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Quelle: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch News Aktuell