In der Nacht von Donnerstag auf Freitag fuhr ein 24-jähriger Mann mit einer weiteren Person auf einem E-Scooter die Münzstraße in Richtung Schlussplatz. Bei der Kontrolle roch es nach Alkohol. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab mehr als 1,4 Promille.
Am frühen Freitag (03.10., 01:03 Uhr) stoppten Polizeibeamte einen 22-Jährigen, der die Wolbecker Straße in Schlangenlinien mit einem E-Scooter fuhr. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab 2 Promille.
Am Samstagabend (04.10., 23:50 Uhr) war ein 22-jähriger Münsteraner alkoholisiert mit einem E-Scooter auf der Wolbecker Straße unterwegs. Die Beamten stoppten ihn, weil er verbotswidrig mit einer zweiten Person auf dem E-Scooter fuhr und eine rote Ampel missachtete. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab über 1,3 Promille.
Ein Arzt entnahm allen drei Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit auf einer Polizeiwache Blutproben. Alle Männer erwarten ein Strafverfahren.
Ein E-Scooter darf in der Regel nur von einer Person gefahren werden; er gilt als Kraftfahrzeug und es gelten Grenzwerte und Bestimmungen wie bei einem Pkw. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter Alkoholeinfluss fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird eine Nachschulung verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert. Ab einem Wert von 1,6 Promille ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich.
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