Am Sonntagabend nahmen Polizeikräfte der Bundespolizei an der Autobahnkontrollstelle einen 54 Jahre alten polnischen Bürger fest. Wenig später brachten sie ihn in eine Justizvollzugsanstalt. Dort wird der Mann nun wohl einige Wochen verbringen.
Der Grund war ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg, Zweigstelle Straubing, im Zusammenhang mit einer offengebliebenen Geldstrafe. Der zugrunde liegende Strafbefehl war vor fast genau drei Jahren vom Amtsgericht Straubing wegen Trunkenheit im Verkehr erlassen worden. Schließlich war der Festgenommene gestern mit deren Höhe bzw. vielmehr mit deren Bezahlung überfordert. Die Strafe wurde seinerzeit auf 4.860,00 Euro festgesetzt.
Dagegen blieb am Sonntagmorgen einem 47-Jährigen aus Polen der Aufenthalt im Gefängnis erspart. Der vom Amtsgericht München wegen Beleidigung Verurteilte konnte durch die Zahlung von insgesamt 662,00 Euro (davon 77,50 Euro Verfahrenskosten) den ersatzweisen Freiheitsentzug abwenden. Der Bus, mit dem der Mann über die Görlitzer Stadtbrücke eingereist war, nahm ihn später weiter in Richtung Heidelberg mit.