Nach Zahlung offener Geldstrafen: Weiterreise gestattet

Am Samstagabend führten Einsatzkräfte der Bundespolizei an der Grenze wiedereingeführte Grenzkontrollen durch. In Reitzenhain überprüften sie drei Männer, die nach Deutschland einreisen wollten. Alle drei mussten offene Geldstrafen begleichen, um weiterzureisen.

Der erste Fall betraf einen 40-jährigen rumänischen Staatsangehörigen. Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis hatte er eine offene Geldstrafe von 1077,50 Euro zu begleichen. Er zahlte vor Ort und konnte danach weiterreisen.

Der zweite Fall betraf einen 62-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen. Gegen ihn bestand eine Strafvollstreckung wegen Urkundenfälschung in Höhe von 3673,50 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen. Da er die Geldstrafe bislang nicht beglichen hatte, war er zur Strafvollstreckung ausgeschrieben worden. Die Einsatzkräfte stellten die offene Geldstrafe fest und er zahlte sie vor Ort, danach durfte auch er weiterreisen.

Gegen den dritten Mann lagen zwei Ausschreibungen zur Strafvollstreckung vor. Er war vom Amtsgericht Leipzig wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 900 Euro und wegen Urkundenfälschung zu 812 Euro verurteilt worden. Da er noch ein Fahrverbot hatte und sein Fahrzeug zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben war, erhielt er zwei Strafanzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das Fahrzeug wurde abgestellt und der Schlüssel eingezogen. Er setzte seine Reise zu Fuß fort.

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