Am 6. Oktober 2025 reiste ein Autofahrer aus der Tschechischen Republik nach Deutschland. Am Grenzübergang Rozany kontrollierten die Beamten den 22-jährigen Fahrer um 14:30 Uhr und fanden in der Mittelkonsole ein Tütchen mit Drogen.
Der Fahrer gab an, er habe drei Tage zuvor in den Niederlanden das Auto und das Marihuana dort gekauft.
Auch wenn der Besitz dort vielleicht gestattet sein mag, die Einfuhr und das Verbringen aus dem Ausland – auch kleinster Mengen – ist laut dem Konsumcannabisgesetz strafbar.
Deshalb wurde das Marihuana beschlagnahmt und eine Strafanzeige erstattet.
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