Rauchen kann ins Gefängnis führen

Heute Morgen wurden Bundespolizisten am Leipziger Hauptbahnhof auf einen 31-jährigen Mann aus Marokko aufmerksam, der auf dem Bahnsteig rauchte. Da er das 20-Euro-Verwarngeld nicht bezahlen wollte, überprüften die Beamten seine Personalien. Dabei stellte sich heraus, dass der Mann vom Amtsgericht Naumburg wegen Diebstahls mit Haftbefehl gesucht wurde.

Weil er nicht zur Hauptverhandlung erschienen war, wurde ein Untersuchungshaftbefehl gegen ihn erlassen. Die Bundespolizisten nahmen ihn fest und leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Bundesnichtraucherschutzgesetz ein. Die Beamten führten den Mann dem Haftrichter am Amtsgericht Naumburg vor, der den Haftbefehl bestätigte. Anschließend wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt Halle gebracht.