Die BSW-Chefin Sahra Wagenknecht appelliert in der Auseinandersetzung um eine Neuauszählung der Bundestagswahl nun an die Grünen sowie an ihre frühere Partei, die Linke. „Wenn sich die größte Oppositionsfraktion für eine Neuauszählung ausspricht, sollten die kleineren Oppositionsfraktionen diese nicht blockieren“, sagte Wagenknecht dem „Tagesspiegel“ (Mittwochausgabe). „Auch Grüne und Linke sollten auf einem korrekten Wahlergebnis bestehen, statt sich an möglicherweise unrechtmäßig erlangte Mandate zu klammern und die Regierung Merz an der Macht zu halten, die bei korrekter Auszählung sehr wahrscheinlich keine demokratische Legitimation hat.““
Zuvor hatte die AfD Wagenknechts Ansinnen unterstützt.
„Die anderen Fraktionen scheinen auf Zeit zu spielen“, sagte der stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Stephan Brandner dem „Stern“. „Aus unserer Sicht muss so schnell wie möglich eine Entscheidung her.““
Wagenknecht verlangt nun, dass sich Grüne und Linke ebenfalls für eine Neuauszählung aussprechen. „Da geht es nicht nur um das BSW, sondern um eine Grundfrage der Demokratie, zu der rechtmäßig ablaufende Wahlen und korrekte Auszählungen elementar dazugehören.“
“ Wer eine Neuauszählung verhindere, könne sich kaum noch Demokrat nennen.
Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages trage große Verantwortung und müsse endlich den Weg für eine Neuauszählung freimachen, sagte Wagenknecht. Sie sprach von einem „Armutszeugnis für die Parteien der selbsternannten `demokratischen Mitte`“, wenn sie eine Neuauszählung verhindern, „weil auch sie in Wahrheit davon ausgehen, dass das BSW dann mit hoher Wahrscheinlichkeit doch noch in den Bundestag einziehen würde“.
Dem BSW fehlten bei der Wahl bundesweit nur 9.5529 Stimmen, um die Fünf-Prozent-Hürde zu überwinden.
Die Frage ist allerdings, ob diese tatsächlich fehlten. Die Politikwissenschaftler Eckhard Jesse und Uwe Wagschal hatten im September in einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ argumentiert, eine Neuauszählung sei „dringend geboten“, es gebe „viele Ungereimtheiten“.
Das BSW hat sich ans Verfassungsgericht gewandt, das aber darauf hinwies, zunächst müsse der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags entscheiden. Das aber ist bisher, knapp acht Monate nach der Wahl, noch nicht geschehen.
Käme das BSW nachträglich in den Bundestag, hätte die schwarz-rote Bundesregierung keine Mehrheit mehr.
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