Beim gestrigen gemeinsamen Schwerpunkt kontrollierten Einsatzkräfte über 184 E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer in der Dortmunder und Lüner Innenstadt. Es handelte sich um den zweiten Einsatz dieser Art, bei dem die Ordnungshüter nicht nur Fehlverhalten in den Blick nahmen, sondern auch an einem Infostand in Lünen über die Gefahren des E-Scooter-Fahrens aufklärten.
Auf Streifenfahrten und an gemeinsam besetzten Kontrollstellen stellten die Behörden folgende Ergebnisse fest: Vier Strafanzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, 15 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen, 150 Verwarnungen sowie vier Blutproben wegen Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.
Besonders häufig wurden Verstöße wie Fahren zu zweit auf einem E-Scooter, Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung auf Radwegen und Fahren in Fußgängerzonen beobachtet. Solche Situationen gelten erfahrungsgemäß als Unfallrisiken, weshalb sie bei entsprechendem Verhalten mit einem Verwarngeld geahndet wurden.
Die Polizei erinnert daran, dass für E-Scooter die Promille-Grenzen bei Alkohol und die Vorschriften zum Konsum von Betäubungsmitteln analog zu Pkw-Fahrern gelten. Für alle motorisierten Fahrzeugführer ist ein möglichst gutes Reaktionsvermögen entscheidend für die Sicherheit im Straßenverkehr.
Ein besonderes Augenmerk legten die kommunalen Einsatzkräfte auf verbotswidrig abgestellte Elektrokleinstfahrzeuge. Wenn diese den Verkehr behinderten oder Rettungs- und Fluchtwege blockierten, wurden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Die Verkehrsüberwachung Dortmund verhängte hierbei 36 Verwarngelder bzw. schriftliche Verwarnungen, der kommunale Ordnungsdienst Lünen 29 Verwarnungen und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Die Schwerpunkteinsätze werden fortgeführt. Der nächste Termin ist der 21. Oktober 2025.
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