Am Mittwochnachmittag, dem 8. Oktober 2025, kontrollierten Beamte des Hauptzollamts Singen einen mazedonischen Staatsangehörigen am Kreuzlinger Tor in Konstanz bei der Einreise in das Bundesgebiet. Dabei stellten sie den offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein gegen den 37-Jährigen fest.
Das Amtsgericht Rosenheim erließ im Juli 2021 einen Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, dessen Zahlung er bisher schuldig blieb.
Zuständigkeitshalber übergaben die Beamten den Gesuchten an die Bundespolizei.
Der Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro vor Ort bezahlen und damit einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe entgehen. Im Anschluss durfte er seine Reise fortsetzen.