Die Polizei Münster hat in der Nacht zu Donnerstag erneut zwei alkoholisierte E-Scooter-Fahrer gestoppt. Gegen 01:35 Uhr kontrollierten Polizisten am Neutor, Ecke Lazarettstraße, einen 18-jährigen Münsteraner. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab fast 1,2 Promille. Rund zwei Stunden später, gegen 03:55 Uhr, fiel auf dem Albersloher Weg ein 19-jähriger Fahrer auf, der ebenfalls mit einem E-Scooter unterwegs war. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab bei ihm mehr als 1,4 Promille. Ein Arzt entnahm beiden Beschuldigten auf einer Polizeiwache Blutproben. Beide Personen erwartet nun ein Strafverfahren.
Ein E-Scooter gilt in der Regel als Kraftfahrzeug und darf normalerweise nur von einer Person gefahren werden. Es gelten dieselben Grenzwerte und Bestimmungen wie bei einem Pkw. Wer sich in der Probezeit befindet oder unter 21 Jahre alt ist und unter Alkoholeinfluss fährt, muss 250 Euro Bußgeld zahlen, erhält einen Punkt in Flensburg, muss eine Nachschulung absolvieren und die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre. Ab einem Wert von 1,6 Promille ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich.
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