Am Donnerstag, 15. Mai 2025, 18:31 Uhr, wurde in einem Blumengeschäft im Kreis Unna ein Smartphone gestohlen. Wochen später tauchte es in Düsseldorf bei einem An- und Verkauf wieder auf, nachdem der Abgleich der individuellen Kennung im Fahndungssystem ergab, dass es sich um das Diebesgut aus dem Frühjahr handelt. Die Eigentümerin konnte ihr Telefon inzwischen wieder in Empfang nehmen.
Die Verkäuferin des Blumengeschäfts hatte das Smartphone bei der Anzeige als gestohlen gemeldet und die Kennnummer angegeben. Die Beamten gaben diese Daten in das Fahndungssystem ein. Nach einigen Wochen führten Ermittler des Kriminalkommissariats 41 der Düsseldorfer Polizei standardmäßige Kontrollen abgegebener Gegenstände in einem An- und Verkaufsgeschäft durch. Der Abgleich der IMEI-Nummer eines Samsung-Smartphones mit dem polizeilichen Bestand ergab, dass es sich um das Telefon aus Unna handelte. Das Gerät war zuvor von einem polizeibekannten Mann in dem Geschäft abgegeben worden. Inwiefern er mit dem Diebstahl in Unna zusammenhängt, ist bislang nicht geklärt.
Die Polizei weist darauf hin: Bei der Anzeigenaufnahme von Gegenständen, die als gestohlen gemeldet werden, ist es wichtig, vorhandene Kennnummern mitzuteilen. Nur so kann eine eindeutige Zuordnung erfolgen, falls Gegenstände sichergestellt werden. Nach dem Kauf eines Geräts ist es ratsam, diese Nummer zeitnah separat zu vermerken und griffbereit zu haben. Bei Mobiltelefonen handelt es sich um eine 15-stellige Nummer, die jedes Gerät eindeutig identifiziert und als dessen „Personalausweis“ dient. Sie lässt sich am Gerät, auf der Verpackung oder durch die Tastenkombination *#06# abrufen.
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