Am 8. Oktober 2025 kontrollierte die Bundespolizei einen tschechischen Autofahrer nach seiner Einreise auf der S 148 um 18:55 Uhr.
Der 21-jährige Mann war der Fahrer des Wagens.
Im Wagen befand sich griffbereit ein Pfefferspray, das nicht zugelassen ist.
Pfefferspray fällt unter das Waffengesetz und führt zu einer Strafanzeige.
Das Pfefferspray wurde beschlagnahmt.
Die Weiterreise des Fahrzeugs wurde gestattet.
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