Die Überschrift wirkt auf den ersten Blick unscheinbar, doch der Schaden ist hoch. Ein Ehepaar aus dem Landkreis Gifhorn erstattete gestern Strafanzeige. Die Polizeiinspektion Gifhorn hat den Fall übernommen und der Zentrale Kriminaldienst ermittelt.
Nach bisherigen Erkenntnissen nutzte das Paar Onlinebanking. Wegen Problemen im September beschaffte der persönliche Bankberater einen neuen TAN-Generator. Doch der Zugang funktionierte mit diesem Gerät nicht.
Die Frau suchte im Internet eine Kontaktnummer der Bank. In einem Telefonat mit einer Mitarbeiterin erklärte diese das Problem und versprach Hilfe. Kurz danach rief sie zurück und erfragte persönliche Daten wie die Kontonummer. Dann gab die vermeintliche Mitarbeiterin Anweisungen, die TAN-Generierung zu testen. Am Ende erhielt die Frau den Hinweis, das Konto für einige Tage nicht zu verwenden.
Am 08.10.2025 meldete die Frau unberechtigte Abbuchungen. Der Schaden betrug fast 37.000 Euro.
Es besteht der Verdacht, dass die Kontaktnummer nicht zur Bank führte, sondern zu Betrügern. Das Gespräch mit der angeblichen Mitarbeiterin zeigte, dass die Überweisungen freigegeben wurden. Die sogenannten TAN-Tests dienten der Freigabe von Überweisungen. Die Anweisung, das Konto nicht aufzurufen, diente dazu, dass der Betrug erst später bemerkt wird.
Beim Rückruf erschien auf dem Display eine Nummer mit der Vorwahl Gifhorn. Es könnte sich um Call-Ident-Spoofing handeln, also eine Manipulation der Anrufer-ID.
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