Bei Grenzkontrollen an der A93 nahe Kiefersfelden mussten zwei afrikanische Reisende ihre ursprünglichen Pläne vorerst aufgeben. Obwohl ihre Papiere gültig erschienen, mussten sie aus dem Bus aussteigen und zusehen, wie die Busse weiterfuhren.
Bei der Überprüfung eines marokkanischen Staatsangehörigen, der einen Pass sowie eine italienische Aufenthaltserlaubnis vorweisen konnte, zeigte sich, dass er bereits im August des vorigen Jahres versucht hatte, hier einzureisen. Damals fehlten ihm die erforderlichen Einreisespapiere, weshalb er zurückgewiesen wurde. Wegen dieses illegalen Einreiseversuchs hatte das Rosenheimer Amtsgericht einen Strafbefehl in Höhe von rund 1.600 Euro erlassen. Da er die Geldstrafe nicht beglich, brachten die Bundespolizisten ihn in die Justizvollzugsanstalt nach Bernau, wo er eine zweieinhalbmonatige Freiheitsstrafe antreten musste.
Ein nigerianischer Staatsangehöriger konnte ebenfalls einen Reisepass und eine italienische Aufenthaltsgenehmigung vorlegen. Offenbar hatte das Amtsgericht Rosenheim gegen ihn im Jahr 2022 einen Strafbefehl wegen Verschaffens falscher amtlicher Ausweise erlassen. Die Geldstrafe betrug 1.800 Euro einschließlich Verfahrenskosten. Zunächst drohte eine Haft, doch ein telefonisch verständigter Verwandter zahlte den geforderten Betrag später bei einer Polizeidienststelle in Baden-Württemberg, sodass der Nigerianer seine Reise fortsetzen konnte.
Die Vorfälle zeigen, dass Grenzkontrollen auch bei gültigen Papieren zu Entscheidungen führen können.
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Dr. Rainer Scharf
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