Am Samstag, dem 11.10.2025, gegen 11.00 kontrollierten Polizeibeamte einen 51-jährigen E-Scooter-Fahrer in der Jenaischen Straße in Rudolstadt. Ein Drogentest reagierte positiv auf Amphetamin und Meth-Amphetamin. Die Weiterfahrt wurde dem Mann untersagt und er wurde zur Blutprobenentnahme in ein Krankenhaus gebracht. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrikeitenverfahren eingeleitet.
Am Sonntag, dem 12.10.2025 gegen 19.00, fiel den Beamten ein E-Scooter-Fahrer auf, welcher ohne gültige Pflichtversicherung im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs war. Der Fahrer befuhr die Straße Kleiner Damm und den Heinrich-Heine-Park in Rudolstadt. Bei der Kontrolle wurden die Personalien des 23-jährigen erhoben und die Weiterfahrt mit diesem E-Scooter wurde untersagt. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
Generell gilt, dass auch Elektrokleinstfahrzeuge, worunter die E-Scooter fallen, Kraftfahrzeuge sind. Dadurch gelten in Bezug auf Alkohol, Betäubungsmittel und dem Versicherungsschutz dieselben Bestimmungen wie für Mopeds oder Autos. Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fährt oder ohne Versicherungsschutz unterwegs ist, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Bereits ab 0,5 Promille oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln drohen empfindliche Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Ab 1,1 Promille oder bei fehlender Versicherung liegt sogar eine Straftat vor.