Bei der Grenzkontrolle am Grenzübergang Weil am Rhein – Otterbach stellte die Bundespolizei einen syrischen Staatsangehörigen fest, der in der Schweiz wohnt.
Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde deutlich, dass gegen ihn ein Haftbefehl zur Vollstreckung bestand.
Der Mann ist 37 Jahre alt. Ein Gericht verhängte im Jahr 2024 eine Geldstrafe wegen Trunkenheit im Verkehr. Die Summe betrug 3.400 Euro.
Vor Ort konnte er den offenen Betrag nicht bezahlen und muss deshalb eine mehrwöchige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
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Katharina Keßler
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