Gemeinsame Kräfte des Cybercrime-Zentrums der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg haben das Fundament der Cyberkriminalität im Internet deutlich geschwächt. Durch gezielte Maßnahmen wurde die technische Infrastruktur der Betrüger außer Kraft gesetzt, wodurch auch andere Betrugsstraftaten zu Lasten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger verhindert wurden.
Im Rahmen der Operation Herakles, in enger Kooperation mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und in Zusammenarbeit mit Europol sowie bulgarischen Strafverfolgungsbehörden, wurden Anfang des Monats insgesamt 1.406 aktive illegale Domains beschlagnahmt und die Seiten vom Netz genommen. Über diese Domains sollten Verbraucherinnen und Verbraucher zu vermeintlichen Investitionen auf manipulierten Handelsplattformen verleitet werden. Es besteht der Verdacht auf Cybertrading-Betrug.
Der Erfolg der Maßnahme gründete sich wesentlich auf die enge Zusammenarbeit zwischen dem Cybercrime-Zentrum, dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. So konnten die betrügerischen Onlineplattformseiten rasch identifiziert und außer Betrieb gesetzt werden, bevor Anlegerinnen und Anleger geschädigt wurden.
Zur Bekämpfung des Deliktsphänomens ermitteln das Cybercrime-Zentrum und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg gegen bislang unbekannte Täter wegen des Verdachts des Cybertrading-Betrugs. Das Betrugsmodell sieht ein arbeitsteiliges Vorgehen vor: Die Täter erstellen Internetauftritte, auf denen sie die Eröffnung eines vermeintlichen Handelskontos für das Trading mit Finanzinstrumenten einem breiten Publikum anbieten. Sie richten sich gezielt an den deutschen Markt, die Betreiber der Seiten verfügen jedoch nicht über die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen und Bankgeschäfte zu erbringen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht identifiziert regelmäßig verdächtige Domains im Vorfeld, nimmt diese vom Netz und veröffentlicht Warnmeldungen, um Finanzakteure vor Cybercrime zu schützen.
Die beschlagnahmten Domains wurden auf eine Beschlagnahmeseite umgeleitet, die vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg gehostet wird und nun nicht mehr zur Begehung von Straftaten genutzt werden kann. Zur Warnung der Nutzerinnen und Nutzer wird ein Sicherstellungsbanner angezeigt.
Seit der Umleitung am 3. Oktober 2025 wurden rund 866.000 Aufrufe durch Nutzerinnen und Nutzer auf die übernommenen Seiten festgestellt. Bereits im Juni dieses Jahres konnte eine ähnliche Aktion rund 800 illegale Domains sperren. Seitdem nutzten rund 5,6 Millionen Nutzer mehr als 20 Millionen Mal die Gelegenheit, die im Juni gesperrten Seiten aufzurufen.
Das Cybercrime-Zentrum und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg werden in Kooperation mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ihr entschiedenes Vorgehen gegen solche Straftaten im Netz fortsetzen und kontinuierlich Maßnahmen ergreifen, um Cyber-Trading-Betrug sowie andere Formen der Online-Kriminalität effektiv zu bekämpfen.
„Die Beschlagnahme der Websites verdeutlicht das riesige Ausmaß des Betrugs über Online-Handelsplattformen. Die Täter werden dabei immer professioneller“, sagt Birgit Rodolphe, Exekutivdirektorin für Abwicklung und Geldwäscheprävention bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. „Sie verwenden künstliche Intelligenz, um illegale Websites wie am Fließband herzustellen und Anlegerinnen und Anleger in die Falle zu locken. Die Finanzaufsicht geht in enger Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden gegen diese unerlaubten Geschäfte vor.“
Information
Bei dem sogenannten Cybertrading-Betrug werden gutgläubige Kunden dazu bewogen, im Vertrauen auf eine lukrative Anlagemöglichkeit teilweise hohe Geldsummen auf betrügerischen Internetplattformen zu investieren. Die Täter stellen digitale Plattformen für den Handel mit unterschiedlichsten Finanzinstrumenten zur Verfügung, investieren die eingezahlten Gelder jedoch zu keinem Zeitpunkt in eine Kapitalanlage. Die vermeintliche Handelsplattform und das vermeintliche Konto werden nur vorgetäuscht. Flankierend werden die Geschädigten von sogenannten Brokern aus Ausland oder Callcentern dazu animiert, weitere Gelder zu investieren. Viele Geschädigte erkennen den Betrug erst über Monate hinweg, weil das Vorgehen sehr professionell wirkt und das Geld häufig vollständig verloren geht. Das Deliktsphänomen „Cybertrading-Betrug“ hat sich in den letzten Jahren zu einem Massenphänomen entwickelt und weist stetig steigende Fallzahlen auf.
Die Behörden empfehlen Betroffenen:
– Informieren Sie sich genau über die Trading-Plattform, bevor Sie sich anmelden oder Geld überweisen.
– Setzen Sie sich nicht unter Druck. Nehmen Sie sich Zeit, das Angebot zu prüfen und zu bewerten.
– Geben Sie keine vertraulichen Daten wie Zugangsdaten zum Online-Banking oder Depot preis. Übermitteln Sie keine Kopien von Ausweisdokumenten oder Zahlungskarten.
– Nutzen Sie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg oder eine unabhängige Finanzberatung, um Angebote prüfen zu lassen.
– Erstatten Sie im Betrugsfall Strafanzeige.
Über die Maschen unseriöser Anbieter und wie Sie sich schützen können, informieren die Polizei und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausführlich auf ihren Webseiten: Polizeiliche Kriminalprävention, BaFin.