Grenzübergang Breitenau: 45 Tage Haft wegen Trunkenheit im Verkehr

Am 13. Oktober 2025 gegen 19:30 Uhr stellte sich ein 20-jähriger Moldawier am Grenzübergang Breitenau zur Einreisekontrolle. Die Fahndungsüberprüfung ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bayreuth wegen Trunkenheit im Verkehr. Die Optionen waren, 45 Tage Ersatzfreiheitsstrafe oder diese durch Zahlung von 4.762,60 Euro abzuwenden. Da er nicht zahlungsfähig war, wurde er anschließend in die Justizvollzugsanstalt Dresden eingeliefert.

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