Schleuser verurteilt: Drei Jahre und vier Monate Haft nach riskanter Flucht

Am Landgericht Dresden wurde nach insgesamt sechs Verhandlungstagen das Urteil gegen einen syrischen Staatsbürger gesprochen. Er war wegen versuchten Mordes in sieben tateinheitlichen Fällen angeklagt. Der vorsitzende Richter verhängte gegen Herrn AL I. eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Die angeklagten Taten umfassen unter anderem das Einschleusen von Ausländern, die Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotenes Kraftfahrzeugrennen, Körperverletzung, Sachbeschädigung, unterlassene Hilfeleistung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert.

Der Angeklagte war am 22. Juni 2023 Fahrer eines Renault Laguna und sollte nach erfolgter Einreise nach Deutschland auf der Autobahn 17 an der Anschlussstelle Bad Gottleuba kontrolliert werden. Er widersetzte sich der Kontrolle, fuhr in Richtung Pirna davon und erreichte dabei eine Geschwindigkeit von etwa zweihundert Kilometer pro Stunde. Er nutzte alle Fahrstreifen sowie den Seitenstreifen und gefährdete andere Verkehrsteilnehmer. Er verließ die Autobahn bei Pirna, überfuhr mehrere Leitpfosten, missachtete eine Kreuzung an der Bundesstraße 172a während einer Rotlichtphase und fuhr weiter in Richtung Pirna.

Nach etwa einem Kilometer wollte er von der Bundesstraße 172a abfahren, überfuhr dabei die Leitplanke, hob mit seinem Fahrzeug ab und landete neben einem Löschteich. Insgesamt stiegen sieben illegal eingereiste Personen durch Türen und den Kofferraum aus dem Wagen und versuchten zu flüchten. Einige von ihnen wurden verletzt und medizinisch versorgt. Der Fahrer konnte nicht festgestellt werden. Im Nachgang wurde er mit einem internationalen Haftbefehl gesucht. Im Januar 2025 konnte er in Kroatien festgenommen und im Februar 2025 an Deutschland ausgeliefert werden.

Das Gericht stufte das Verhalten des Angeklagten nicht als versuchten Mord in sieben Fällen ein, sondern als Einschleusen von Ausländern. Als besonders schwerwiegend wurde angeführt, dass eine Person im Kofferraum des Fahrzeugs mitgefahren war. Das Gericht betonte, dass die Tat objektiv lebensgefährlich war, der Angeklagte jedoch subjektiv auf einen guten Ausgang vertraute. Sein Ziel war es nicht, den Tod oder die Verletzung der geschleusten Personen zu verursachen, sondern eine erfolgreiche und unauffällige Ankunft der Migranten in Deutschland zu ermöglichen.

Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, gegen das Urteil Revision einzulegen. Das gesprochene Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.