Unerlaubte Einreisen in Bayern – Feststellungen der Bundespolizeidirektion München (Stand 30. September 2025)

Symbolfoto "Grenzkontrolle". Das Bild ist für redaktionelle Zwecke freigegeben; Quelle: Bundespolizei.

Die Bundespolizeidirektion München prüft die grenzpolizeilichen Aufgaben im Freistaat Bayern und fasst die folgenden Feststellungen zusammen. Im Jahr 2024 wurden von der Bundespolizeidirektion München in Bayern 9.817 Personen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben (Luft- und Landweg).

Seit dem 16. September 2024 führt die Bundespolizei vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Zwischen dem 16. September 2024 und dem 30. September 2025 (einschließlich) wurden in Bayern folgende Feststellungen getroffen:
– 13.527 unerlaubte Einreisen (davon Österreich: 10.648 / davon Tschechische Republik: 2.879)
– 8.120 (davon Österreich: 7.376 / davon Tschechische Republik: 744) Personen wurden unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben,
– 482 (davon Österreich: 430 / davon Tschechische Republik: 52) Personen besaßen eine Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der Einreise gehindert,
– 751 (davon Österreich: 703 / davon Tschechische Republik: 48) Schleuser wurden vorläufig festgenommen,
– als Beifang konnten 2.701 (davon Österreich: 2.169 / davon Tschechische Republik: 532) offene Haftbefehle vollstreckt sowie
– 173 (davon Österreich: 134 / davon Tschechische Republik: 39) Personen aus dem links-, rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum festgestellt werden.

Art der Feststellungen seit dem 8. Mai 2025 nur an Landgrenzen im Zeitraum bis zum 30. September 2025 (einschließlich):
– Unerlaubte Einreisen: 5.154 davon Österreich: 3.933 davon Tschechische Republik: 1.221
– Zurückweisungen/Zurückschiebungen: 3.389 davon Österreich: 3.029 davon Tschechische Republik: 360
Davon § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes: 207 davon Österreich: 195 davon Tschechische Republik: 12
– Verletliche Gruppen: 28 davon Österreich: 27 davon Tschechische Republik: 1
– Wiedereinreisesperren: 173 davon Österreich: 147 davon Tschechische Republik: 26
– Schleuser: 339 davon Österreich: 324 davon Tschechische Republik: 15
– Haftbefehle: 1.181 davon Österreich: 943 davon Tschechische Republik: 238
– PMK-Treffer: 81 davon Österreich: 61 davon Tschechische Republik: 20

Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit dem 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen dienen dem Schutz der inneren Sicherheit und der Reduzierung irregulärer Sekundärmigration.

Hinweis: Bei den Daten handelt es sich um Zahlen der Polizeilichen Eingangsstatistik bis einschließlich August 2025; diese können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig noch geringfügig ändern. Die Daten für den Monat September 2025 basieren auf einem Sondermeldedienst. Die entsprechenden bundesweiten Angaben des Bundespolizeipräsidiums sind abrufbar unter dem Link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6129522

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