Ein betrunkener Radfahrer stürzte am Donnerstagnachmittag auf der Strandbadstraße. Gegen 16 Uhr fuhr der 53-jährige Mann mit einem Mountainbike von der Mettnau stadteinwärts. Auf Höhe der Hausnummer 39 kam er infolge einer leichten Steigung zu Fall, als er versuchte abzusteigen.
Ein daraufhin durchgeführter Alkoholtest ergab rund 3,2 Promille. Der Mann musste die Beamten zur Blutentnahme begleiten. Gegen ihn wurde eine Anzeige wegen Trunkenheitsfahrt erstattet.
Die Polizei weist darauf hin, dass Radfahrerinnen und Radfahrer mit 1,6 Promille und mehr (absolute Fahruntüchtigkeit) ebenfalls eine Trunkenheitsfahrt begehen. Neben einer Geldstrafe werden zwei Punkte ins Verkehrszentralregister eingetragen. Gleiches gilt bei der 0,3 Promille-Grenze (relative Fahruntüchtigkeit), wenn alkoholbedingte Ausfallserscheinungen vorhanden sind und/oder ein Verkehrsunfall verursacht wurde. Zudem wird die Führerscheinstelle über den Vorfall informiert. Außerdem ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung Pflicht. Sollte die Radfahrerin oder der Radfahrer bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung durchfallen, droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
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Katrin Rosenthal
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