Die Staatsanwaltschaft Mosbach hat das Ermittlungsverfahren gegen fünf Polizeibeamte im Zusammenhang mit dem tödlichen Schusswechsel am 31. Dezember 2024 in Tauberbischofsheim mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
Der Getötete hatte am gleichen Tag zunächst mit einem Bagger auf einem Firmengelände in Grünsfeld Gewalt ausgeübt, mehrere Fahrzeuge und Baumaschinen zerstört und war vor der Polizei geflohen. Dabei durchbrach er mehrere Straßensperren, ignorierte Warnschüsse, verletzte drei Polizeibeamte und beschädigte insgesamt fünf Streifenwagen im Wert von rund 160.000 Euro, bevor er am Autohaus in Tauberbischofsheim gestoppt wurde.
Dort gaben zwei Polizeibeamte insgesamt vier Schüsse auf den Fahrer ab; zwei dieser Schüsse trafen den linken Schulterbereich und führten zu tödlichen Verletzungen. Der Mann verstarb trotz sofort eingeleiteter Rettungsmaßnahmen am Tatort.
Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen die fünf Beamten ein, die während des Einsatzes Schüsse abgegeben hatten. Den beiden Beamten, deren Schüsse zum Tod führten, wird Körperverletzung im Amt mit Todesfolge vorgeworfen. Die drei anderen Beamten stehen unter dem Verdacht der versuchten gefährlichen Körperverletzung im Amt sowie der versuchten beziehungsweise vollendeten Sachbeschädigung.
Nach intensiven Ermittlungen, die unter Führung der Staatsanwaltschaft von dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg verantwortet wurden, konnten die Abläufe der Verfolgungsfahrt rekonstruiert werden. Die Ermittler nutzten Bodycam-Aufnahmen, Aussagen der beteiligten Beamten, private Zeugen und fast 50 Videos, die über das Hinweisportal der Polizei eingingen.
Die Ergebnisse zeigen, dass die Schüsse im Rahmen der geltenden Vorschriften des baden-württembergischen Polizeigesetzes standen und damit gerechtfertigt waren. Eine Weiterfahrt des später Getöteten mit dem Bagger hätte eine weitere Gefahr bedeutet und musste zum Zeitpunkt der Schüsse unterbunden werden. Die Beamten erklärten, sie hätten auf den linken Arm gezielt, um den Fahrer handlungsfähig zu machen, nicht zu töten; diese Einschätzung wird durch die Einschussstellen am linken Schulterbereich gestützt. Mildere Mittel zur Beendigung der Fahrt standen den Beamten nicht zur Verfügung.
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