Gemeinsame Kontrollen von Zoll und Polizei am Verkehrsfahndungstag

Anlässlich des landesweiten Verkehrsfahndungstages führten Polizeibeamte gemeinsam mit Beamten des Hauptzollamtes Heilbronn Kontrollen im Stadtgebiet durch. Im Verlauf des Tages kontrollierten sie über 50 Fahrzeuge und knapp 280 Personen.

Dabei stellten sie 17 Straftaten fest. Unter anderem gab es sieben Anzeigen wegen fehlender Fahrerlaubnis, zwei Anzeigen wegen fehlendem Versicherungsschutz, zwei Fälle von illegalen Aufenthalten und drei Verdachtsmomente auf gefälschte Führerscheine. Zudem wurden 30 Ordnungswidrigkeiten geahndet, vor allem technische Mängel an Fahrzeugen, fehlende Ladungssicherung oder Kindersicherung sowie Handy- und Gurtverstöße.

Eine besonders auffällige Situation ereignete sich in der Heinrich-Baumann-Straße: Gegen 19.15 Uhr wurde dort ein 40 Jahre alter Mann als Beifahrer in einem Skoda kontrolliert. Gegen ihn bestand ein Haftbefehl, der durch Zahlung von rund 3.580 Euro abgewehrt werden konnte. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten zudem etwa zwei Gramm Crystal Meth; dieses wurde beschlagnahmt. Der Tatverdächtige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt.

Zusätzlich kontrollierten die Einsatzkräfte fünf Fahrzeugführer, bei denen der Verdacht besteht, dass sie unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug führten. Sie mussten Blutproben abgeben.

Die Zollbeamten leiteten gegen eine männliche Person ein Strafverfahren ein, weil er Pfefferspray aus Rumänien mitgeführt hatte. Das Spray wurde in einer Ablage hinter der Fahrertür gefunden und vom Zoll sichergestellt. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde eine Sicherheit in Höhe von 300 Euro erhoben.

Für das Verbringen oder Mitführen von Waffen oder Munition nach Deutschland gilt grundsätzlich eine Erlaubnispflicht. Die Erlaubnis muss von der zuständigen waffenrechtlichen Verwaltungsbehörde vor dem Verbringen bzw. der Mitnahme nach Deutschland ausgestellt werden.

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