In Bad Muskau stellten Einsatzkräfte am Mittwoch bei einem polnischen Fußgänger 18 Böller fest.
Zwar waren die Böller ordnungsgemäß gekennzeichnet, dennoch hätte der Mann die Finger davon lassen sollen, als er damit gegen Mittag von Polen nach Deutschland einreiste.
Schließlich fehlte ihm die behördliche Erlaubnis für den Umgang mit Feuerwerkskörpern der Kategorie F3.
Nachdem er von der Bundespolizei wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz angezeigt wurde, wird er nun mit einem Bußgeldbescheid rechnen müssen.
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