Die Polizei führt derzeit in Gernsheim Maßnahmen durch. Diese stehen im Zusammenhang mit einer Person, die nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe entlassen wurde. In bestimmten Fällen kann es auch nach Haftentlassung gefahrenabwehrende Maßnahmen geben. Seit Mittwoch, dem 22. Oktober, kursiert in sozialen Medien ein Rundbrief, in dem unter anderem personenbezogene Daten dieser Person veröffentlicht werden.
Solche Inhalte greifen in die Persönlichkeitsrechte ein und können strafbar sein. Zudem können sie polizeiliche Maßnahmen behindern oder gefährden. Die Polizei bittet die Bevölkerung, sich auch in den sozialen Medien verantwortungsvoll zu verhalten, um Verunsicherung oder Spekulationen zu vermeiden. Die Situation wird ernst genommen, und es wurden entsprechende Schritte eingeleitet. Aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte können keine weiteren Details oder Hintergründe genannt werden.
