Am Mittwochnachmittag ereignete sich in Giengen an der Brenz ein Unfall kurz nach 13:30 Uhr. Ein 45-jähriger Autofahrer fuhr mit seinem Opel von der Königsberger Straße nach links in die Fünfkirchener Straße ab. Auf dem Gegenverkehr kam ein Auto entgegen. Um dem bevorrechtigten Fahrzeug an der engen Stelle freie Fahrt zu ermöglichen, setzte der Opelfahrer ein Stück zurück. Dabei achtete er offenbar nicht auf eine 46-jährige VW-Fahrerin. Diese war mittlerweile mit ihrem VW Kombi von hinten an den Opel herangefahren. Verletzt wurde niemand. Die Polizei Giengen hat den Unfall aufgenommen. Der Schaden an Opel und VW wird auf jeweils ca. 5.000 Euro geschätzt.
Die Situation erinnert daran, dass Rückwärtsfahren nicht gefahrlos ist. Die Straßenverkehrsordnung fordert, beim Rückwärtsfahren so zu handeln, dass niemand gefährdet wird. Denn rückwärts zu fahren ist oft mit eingeschränkter Sicht verbunden. Rückspiegel und Rückfahrkamera reichen nicht immer aus; ein Blick über die Schulter nach hinten ist unabdingbar, damit alle sicher ankommen. Die Polizei mahnt: Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Rückwärtsfahren so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
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