Waiblingen-Beinstein: Zwischen Dienstagnachmittag und Donnerstagmorgen versuchten bisher unbekannte Diebe, die Kellertüre eines Wohnhauses in der Straße Geißberg aufzubrechen. Die Einbrecher gelangten glücklicherweise nicht ins Innere des Gebäudes. Das Polizeirevier Waiblingen hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Zeugenhinweise unter der Telefonnummer 07151 950422.
Fellbach: Ein 41 Jahre alter Mercedes-Fahrer befuhr am Donnerstagmorgen gegen 7:10 Uhr die Schorndorfer Straße und musste an der Ampel kurz nach dem Stadttunnel verkehrsbedingt anhalten. Die hinter ihm fahrende 54 Jahre alte Ford-Fahrerin bemerkte dies zu spät und fuhr auf den Mercedes auf. An beiden Pkw entstand Sachschaden, verletzt wurde niemand.
Rems-Murr-Kreis: Vorsicht bei Haustürgeschäften
Derzeit werden im Rems-Murr-Kreis gezielt Grundstücksbesitzer oder Besitzer landwirtschaftlicher Betriebe wegen vermeintlich notwendiger Asphaltierungsarbeiten angesprochen. Oftmals werden die Arbeiten zu einem Sonderpreis angeboten, mit der Aussage, man habe Asphalt von einer kürzlich fertig gestellten Baustelle übrig und müsse diesen schnell verarbeiten. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten, denn oftmals werden solche spontan angebotenen Handwerkerleistungen nicht oder in unzureichender Qualität fertiggestellt.
Grundsätzlich sind Haustürgeschäfte ein legitimer Weg, Waren und Dienstleistungen zu vertreiben. Seien Sie jedoch vorsichtig bei vorschnellen Vertragsabschlüssen an der Haustür. Seien es Handwerkerleistungen, ein Zeitschriftenabonnement oder eine Spende für einen Verein oder eine Hilfsorganisation – lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und beachten Sie folgende Tipps der Polizei:
– Seien Sie bei besonders günstigen Angeboten grundsätzlich misstrauisch.
– Vermeiden Sie spontane Entscheidungen an der Haustür.
– Nehmen Sie sich Zeit, um das Angebot zu prüfen.
– Bezahlen Sie niemals sofort und in bar!
– Bestehen Sie bei Handwerkerarbeiten immer auf eine Rechnung und Bezahlung per Überweisung.
– Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine Formsache“.
– Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
– Wenn Sie es sich anders überlegen und von einem Geschäft zurücktreten möchten, dann schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein!) innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss an den Verkäufer oder die Verkäuferin.
– Weitere Tipps sind im Internet auf der Seite https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/haustuerbetrug/ zu finden.
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Hinweis: Kontakt- und Quellenangaben werden am Ende des Artikels separat aufgeführt.