Am Donnerstagnachmittag kontrollierten Einsatzkräfte des Zolls am Grenzübergang Waldshut einen türkischen Staatsangehörigen als Fahrzeugführer. Er wies sich mit türkischem Reisepass und deutschem Aufenthaltstitel aus. Im Fahrzeug befanden sich ein 25-jähriger Mann und eine 30-jährige Frau, beide türkische Staatsangehörige. Sie konnten nur türkische Identitätskarten vorlegen.
Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der 25-Jährige und die 30-Jährige am Vortag bereits von der Bundespolizeiinspektion Konstanz wegen unerlaubter Einreise angezeigt und in die Schweiz zurückgewiesen worden waren.
Gegen den Fahrer leitete die Bundespolizei ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Einschleusen von Ausländern ein. Gegen die beiden Geschleusten wurden Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Anschließend wurden sie in die Schweiz zurückgewiesen.
Nur gut drei Stunden später wurden die beiden erneut bei der Einreise kurz nach Waldshut durch Einsatzkräfte erneut festgestellt. Die Bundespolizei eröffnete ein weiteres Strafverfahren und die Personen wurden erneut in die Schweiz zurückgewiesen.