Pfungstadt: Polizei kontrolliert gewerblichen Güter- und Personenverkehr – neun Weiterfahrten untersagt, über 12.000 Euro Sicherheitsleistungen fällig

Kontrolle des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs auf der A 67 bei Pfungstadt.

Bei einer Kontrolle des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs am Mittwoch, 23.10., legten Beamtinnen und Beamte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen ihr Augenmerk auf große und schwere Fahrzeuge sowie Transporter im europäischen Transitverkehr. Auf den Rastanlagen Pfungstadt Ost und West an der A67 prüften sie von 9.00 bis 17.00 Uhr insgesamt 38 Fahrzeuge.

Von den 38 Fahrzeugen wurden 26 beanstandet. In neun Fällen musste den Fahrerinnen und Fahrern vor Ort die Weiterfahrt untersagt werden – unter anderem wegen mangelhafter Bereifung, ungesicherter Ladung oder technischer Mängel.

Insgesamt wurden mehr als 12.000 Euro Sicherheitsleistungen zur Sicherung nun anstehender Ermittlungsverfahren einbehalten.

Ein osteuropäisches Autotransportununternehmen musste die Weiterfahrt untersagt bekommen, weil es deutlich mehr Fahrzeuge transportierte, als die gesetzlichen Bestimmungen zuließen. Mit neun Autos gleichzeitig erreichte die Ladung die maximale Höhe von vier Metern und die maximale Länge von 18,75 Metern nicht. Erst durch eine Teilentladung von zwei Fahrzeugen wurde das Limit wiederhergestellt. Dem verantwortlichen Unternehmen droht ein Einziehungsverfahren in Höhe von 3.500 Euro.

Ein weiteres Fahrzeugtransportunternehmen aus Osteuropa transportierte zwei Autos, war jedoch mit einer stark überbeanspruchten Anhängerdeichsel unterwegs. Verformungen, teilweise Risse im Metall der Streckverbindung sowie nicht ausreichend gegen Verrutschen gesicherte Fahrzeuge führten dazu, dass die Weiterfahrt untersagt blieb. Hier drohte ein Einziehungsverfahren in Höhe von über 2.000 Euro.

Bei einem anderen Gespann fiel der mangelhafte Zustand der Bereifung auf. Die beiden Reifen der ersten Achse waren so stark beschädigt, dass ein Reifenwechsel durch einen Notdienst nötig war, bevor die Fahrt fortgesetzt werden durfte.

Ein Lastwagenfahrer aus dem Kreis Groß-Gerau wurde die Weiterfahrt zunächst untersagt, weil die Ladung nicht ausreichend gesichert war. Zudem waren Beleuchtungseinrichtungen des Lkw teilweise defekt. Bei der technischen Durchsicht kamen weitere Mängel wie Frontscheibenrisse hinzu, außerdem gab es den Vorwurf der Manipulation im Sinne der Lenk- und Ruhezeitendokumentation. Bei der Auswertung des Fahrtenschreibers zeigte sich, dass der Fahrer in über 40 Fällen seine Fahrerkarte nicht gesteckt hatte, um Lenk- und Ruhezeiten zu verschleiern.

Eine Fahrzeugkombination wurde kontrolliert, weil sie augenscheinlich zu hoch war. Die anschließende Vermessung bestätigte das, und die Ladung bestand aus Teilen für die Autoindustrie. Die Ladefläche war nach oben hin über die Dachkante hinaus beladen, was sie als sicherer Transport nicht geeignet erscheinen ließ. Der Ladungssachverständige betonte, dass die Ladung zusätzlich mehrfach mit Spanngurten gesichert werden müsste. Zusätzlich hatte der Fahrer am Vortag mit einer fremden Fahrerkarte gefahren, um Lenk- und Ruhezeitverträge zu verschleiern. Das Dokument wurde daraufhin der Kontrolle übergeben. Zur Sicherung der Verfahren wurden am Ort 5.500 Euro Sicherheitsleistungen einbehalten. Die Weiterfahrt kann erst wieder gestattet werden, wenn die maximal zulässigen Abmessungen wieder hergestellt sind.