Drei Haftbefehle am Wochenende vollstreckt

Beamte der Bundespolizei haben am Wochenende drei Haftbefehle vollstreckt.

Am Freitagnachmittag kontrollierten Einsatzkräfte am Bahnhof Singen einen deutschen Staatsangehörigen. Im Rahmen eines offenen Vollstreckungshaftbefehls der Staatsanwaltschaft Stuttgart stand der Mann im Alter von 34 Jahren. Das Amtsgericht Ludwigsburg hatte im Februar 2024 einen Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlassen, der bislang nicht beglichen war. Vor Ort zahlte der Mann die offene Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro und durfte seine Reise fortsetzen.

Seine Geldstrafe in Höhe von 1.350 Euro konnte auch ein deutscher Staatsangehöriger am Samstagabend am Bahnhof Konstanz begleichen. Eine Streife der Bundespolizeiinspektion Konstanz kontrollierte den Mann am Bahnhofsplatz und stellte einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Detmold fest. Der 31-Jährige war der Zahlung eines Strafbefehls wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz bislang nicht nachgekommen. Vor Ort durfte auch er seine Reise fortsetzen, nachdem er die Geldstrafe beglichen hatte.

Am Sonntagnachmittag endete die Reise eines tschechischen Staatsangehörigen. Die Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz kontrollierten den Mann im Regionalzug auf dem Weg in das Bundesgebiet, nahe Gottmadingen. Dabei stellten sie einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz gegen den 31-Jährigen fest. Das Amtsgericht Überlingen hatte im Dezember 2024 einen Strafbefehl wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln gegen ihn erlassen. Die Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.700 Euro konnte der Mann nicht leisten und muss nun eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Die Beamten brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.

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