Am Freitagvormittag (24. Oktober) gegen 11:45 Uhr kontrollierten Beamte der Polizeiwache Eitorf einen E-Scooter-Fahrer auf der Straße Höhnchen im Mucher Ortsteil Roßbruch. Der 28-jährige Mann aus Roßbruch hatte kein Versicherungskennzeichen am E-Scooter. Er sagte, das Kennzeichen nach einem Unfall verloren zu haben. Ein Nachweis über eine gültige Versicherung konnte er nicht vorlegen. Darüber hinaus gab es Hinweise auf einen möglichen Drogenkonsum. Der Mann räumte ein, am Vortag Cannabis konsumiert zu haben. Ein Drogentest im Krankenhaus verlief positiv. Eine Blutprobe wurde entnommen, die Weiterfahrt wurde untersagt. Die Ermittlungen laufen wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen Fahrens unter Drogeneinfluss.
Hier die Regeln zum Fahren von E-Rollern in Kürze:
– Mindestalter 14 Jahre
– Alkoholgrenzen wie beim Autofahren
– Nur eine Person auf dem E-Scooter
– Fahren auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen; wenn keiner vorhanden ist, auf der Fahrbahn; der Gehweg ist tabu
– E-Scooter benötigen Betriebserlaubnis und eine gültige Versicherung
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