Fahren ohne Plan – Wie E-Scooter zum Verkehrsrisiko werden können

Verkehrssicherheitsberater Dirk Poppinga

E-Scooter sind praktisch, schnell verfügbar und fester Bestandteil des Stadtbildes. Vor allem bei jungen Menschen erfreuen sie sich großer Beliebtheit. Doch mit dem Boom kommen auch Probleme. Immer häufiger fahren Menschen mit E-Scootern, die sich offenbar nicht an Regeln halten – oder sie gar nicht kennen. Besonders besorgniserregend: Viele nutzen die Roller auf Gehwegen und in Fußgängerzonen – dort, wo es ausdrücklich verboten ist. Häufig werden auch Kinder unter dem Mindestalter von 14 Jahren fahrend angetroffen. Seit der Zulassung von E-Scootern im Jahr 2019 haben sie sich als alternatives Verkehrsmittel etabliert. Was als moderne Mobilitätslösung gedacht war, sorgt inzwischen vielfach für Diskussionen – nicht nur wegen falsch abgestellter Roller, sondern auch wegen riskanter Fahrweisen.

Polizeioberkommissar Dirk Poppinga, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Harburg, sagt: Verkehrsverstöße mit E-Scootern sind längst keine Ausnahme mehr. Nebeneinanderfahren auf engen Wegen, riskante Überholmanöver, Alkohol am Lenker – all das gehört inzwischen zum Alltag in unserem Landkreis.

Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern im Landkreis ist zwar im Verhältnis zur Gesamtzahl der Unfälle gering: 2024 gab es 44 Unfälle. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Zahl mehr als verdoppelt. Bei 25 dieser Unfälle waren die Fahrerinnen und Fahrer der E-Scooter auch Verursachende. 17 von ihnen wurden leicht verletzt.

Besonders durch die kleinen Räder und oft fehlende Federung besteht schon beim Überfahren kleiner Unebenheiten oder Kopfsteinpflaster eine erhöhte Unfallgefahr.

Damit E-Scooter sicher und regelkonform genutzt werden können, gelten in Deutschland klare Vorschriften. Hier die wichtigsten im Überblick: 1. Mindestalter: 14 Jahre 2. Nur mit Versicherung 3. Nur eine Person pro Roller 4. Kein Fahren auf Gehwegen 5. Alkoholverbot wie beim Auto: 0,5 Promille (Ordnungswidrigkeit), ab 1,1 Promille ist es eine Straftat. Für Fahranfänger in der Probezeit sowie unter 21 Jahren gilt: 0,0 Promille. 6. Handyverbot 7. Vorgeschriebene Ausstattung: Nur E-Scooter mit Betriebserlaubnis dürfen im Straßenverkehr fahren. Sie müssen zwei Bremsen, Licht vorne und hinten sowie eine Klingel haben. Das Licht muss während der Fahrt eingeschaltet sein, auch tagsüber!

Was Eltern wissen sollten: Viele Jugendliche empfinden E-Scooter als spaßiges Fortbewegungsmittel – oft mit dem Charakter eines Spielzeugs. Doch Eltern sollten sich bewusst sein: Wer seinem Kind ein solches Kraftfahrzeug erlaubt, das nicht versichert ist oder unterhalb des Mindestalters gefahren wird, handelt fahrlässig und riskiert im schlimmsten Fall rechtliche Konsequenzen.

Die zunehmende Zahl an Verstößen und Unfällen zeigt: Es besteht dringender Handlungsbedarf. Dazu Poppinga: „Wir, die Polizei, aber auch Städte, Gemeinden und Schulen sind gefragt, durch Aufklärung, klare Beschilderungen und Kontrollen für mehr Regelbewusstsein zu sorgen. Eine E-Scooter-Fahrt sollte kein Spiel sein, sondern eine bewusste Teilnahme am Straßenverkehr – mit allen Pflichten und der nötigen Rücksicht.“

E-Scooter sind eine sinnvolle Ergänzung zum Verkehrsangebot, wenn sie richtig genutzt werden. Doch sie dürfen kein rechtsfreier Raum sein. Wer sich auf einen E-Scooter stellt, trägt Verantwortung – für sich und andere. Gerade junge Menschen sollten frühzeitig über die Regeln und Risiken aufgeklärt werden. Denn Verkehrssicherheit geht uns alle an.