Am Freitagmittag, dem 24. Oktober 2025, kontrollierte die Bundespolizei in Kehl an der Tramhaltestelle D einen 33-Jährigen. Er legte einen tunesischen Reisepass und einen italienischen Aufenthaltstitel vor. Bei der Überprüfung der Daten wurden mehrere Ausschreibungen angezeigt: zwei Festnahme-Ausschreibungen, zwei zur Aufenthaltsermittlung und eine zum Einreise- und Aufenthaltsverbot.
Da er in Begleitung seiner italienischen Ehefrau reiste, war die Ausschreibung zum Einreise- und Aufenthaltsverbot hinfällig.
Aus einer Verurteilung zu 9 Monaten Haft wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte muss der tunesische Staatsangehörige 212 Tage Restfreiheitsstrafe verbüßen; hinzu kommen weitere 40 Tage Haft wegen Diebstahls.
Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.