Gestern Abend, im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen, kontrollierten Beamte der Bundespolizei am Grenzübergang Kehl Europabrücke ein Fahrzeug mit drei Personen.
Der 34-jährige Fahrer konnte gültige Ausweispapiere vorlegen. Ein nordmazedonischer Staatsangehöriger war im Besitz eines deutschen Aufenthaltstitels. Im Fond befanden sich zwei weitere nordmazedonische Staatsangehörige, die sich lediglich mit zeitlich abgelaufenen slowakischen Aufenthaltstiteln ausweisen konnten. Beide konnten keine gültigen Pässe vorlegen. Die Einreise wurde verweigert und sie wurden nach Frankreich zurückgewiesen.
Gegen den 34-jährigen Fahrer wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Schleusung eingeleitet.