Süßes oder Saures: Polizei mahnt zu fairen Halloween-Streichen

Am Freitag, 31. Oktober 2025, ist Reformationstag. Das ist in Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen ein gesetzlicher Feiertag. Viele Familien in der Region haben frei und feiern diesen Tag. Andere haben schon Kürbisse mit gruseligen Gesichtern gestaltet und freuen sich auf Halloween, den Abend vor Allerheiligen.

Wie in den Vorjahren ziehen wieder Geister durch die Straßen und rufen: Süßes oder Saures. Ob viele Kinder mitmachen, bleibt abzuwarten. Wichtig ist: Nicht jeder Spaß ist erlaubt. Niemand ist dazu verpflichtet, Süßigkeiten zu geben.

Die Polizei bittet Kinder, Jugendliche und Eltern, Streiche nicht über das Ziel hinauszugehen. Was manche als Streich sehen, kann rechtliche Folgen haben. Beispiele, die in Einzelfällen vorkommen können, sind: Eier gegen Hauswände werfen (Sachbeschädigung), Pflanzen herausreißen (Sachbeschädigung), Gullydeckel herausheben (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) oder Autos beschmieren (Sachbeschädigung).

Die Polizei wird in der Halloween-Nacht präsent sein und ein Auge auf das Geschehen haben. Kinder unter 14 Jahren können nicht strafrechtlich belangt werden, doch zivilrechtliche Ansprüche können auch gegenüber Eltern gelten. Deshalb bitten Polizei und Behörden Eltern, ihre Kinder über Gefahren und die Folgen übler Streiche aufzuklären.

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