Falsche Namensangabe: Haftbefehl wegen Betrugs vollstreckt

In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch wurden Bundespolizisten zu einer schlafenden Person in einem abgestellten Regionalzug am Bahnhof Offenburg gerufen. Die Beamten begleiteten den 62-jährigen Mann aus dem Zug. Bei der Identitätsfeststellung konnte er nur mündliche Angaben zu seinen Personalien machen.
Kurze Zeit später urinierte er in der Unterführung des Bahnhofs. Zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens brachten ihn die Beamten auf die Dienststelle.
Dort stellte sich heraus, dass der Mann falsche Angaben zu seiner Person gemacht hatte. Eine Überprüfung seiner Fingerabdrücke ergab, dass er mit einem Haftbefehl wegen Betrugs gesucht wurde. Da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er nun eine 43-tägige Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen.
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