Am kommenden Freitag ist Halloween. Viele Menschen ziehen in Kostümen durch die Straßen und rufen „Süßes oder Saures“. Das ist der bekannte Brauch. Doch nicht jeder Spaß ist erlaubt und es gibt klare Grenzen: Wer Hauswände mit Eiern bewirft, Böller in Briefkästen zündet, Gullydeckel entfernt oder Autospiegel abtritt, muss mit einer Anzeige rechnen – wegen Sachbeschädigung oder gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr.
Die Polizei ist auch in der Halloween-Nacht wieder unterwegs, um auf den Straßen zu wachen und für Sicherheit zu sorgen. Alle müssen sich an die Spielregeln halten – selbst die Kleinsten. Besonders die Eltern sind gefragt: Sie sollten ihre Kinder idealerweise begleiten und auf mögliche Gefahren hinweisen. Auch wenn Kinder unter 14 Jahren strafrechtlich nicht belangt werden können, entbindet das die Eltern nicht von ihrer Verantwortung. Zivilrechtliche Forderungen können möglich werden, wenn ihre Sprösslinge mit üblen Streichen über das Ziel hinaus schlagen.
Deshalb lautet der Appell an alle Eltern: Sprechen Sie mit Ihren Kindern. Halloween soll zwar gruselig wirken, aber sicher bleiben. Streiche, die Schaden anrichten oder andere erschrecken, sind nicht der Sinn des Festes. Halloween soll ein fröhliches Fest für alle sein, bei dem man sich respektvoll verhält und die Straßen nicht mit unpassendem Schabernack unsicher macht. Sichtbarkeit zählt ebenfalls: Dunkle Kostüme fallen oft zu sehr in der Nacht auf. Helle oder reflektierende Verkleidungen helfen Autofahrern, früh reagieren zu können. Taschenlampen oder Leuchtstäbe verbessern zusätzlich die Sichtbarkeit.
Das Polizeipräsidium Südosthessen wünscht allen Halloween-Fans ein tolles und sicheres Fest. Mit Rücksichtnahme und Vorsicht kann es eine schaurig-schöne Nacht werden.
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