Ab Samstag, dem 1. November 2025, beginnt die Bonner Polizei mit zielgerichteten Kontrollen in der neu eingerichteten Waffen- und Messerverbotszone im Umfeld des Hauptbahnhofs. Die Zone war im Juli dieses Jahres von der Polizei Bonn beantragt und durch das Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen rechtlich in Kraft gesetzt worden. In den vergangenen Wochen hat die Polizei in enger Abstimmung mit der Stadt Bonn und den örtlichen Verkehrsbetrieben die Beschilderung vorbereitet. Fußstreifen des Bezirksdienstes und die Gemeinsame Anlaufstelle Bonner Innenstadt informierten Anwohnerinnen, Anwohner sowie Gewerbetreibende mit Flyern über die Zone und ihre Ausnahmen.
Es ist wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher der Stadt Bonn über die Einrichtung, die rechtlichen Bestimmungen und die Geltungszeiträume der Waffen- und Messerverbotszone informiert sind und ihr Verhalten darauf ausrichten können. Die Beschilderung schließt diese Informationsvermittlung ab, erklärte der Leiter der Direktion Gefahrenabwehr/Einsatz, Leitender Polizeidirektor Frank Stötzel.
37 Hinweisschilder wurden in der Stadt aufgestellt. Weitere Bodenmarkierungen am Zentralen Omnibusbahnhof folgen, ebenso wie Werbetafeln, die in Kooperation mit einer Werbeagentur gezeigt werden. Unterstützt von den örtlichen Verkehrsbetrieben macht die Polizei zu relevanten Zeiten Durchsagen in Bussen und Bahnen, um auf die Verbotszone aufmerksam zu machen. Ziel der Kontrollen ist es, Messer und gefährliche Gegenstände aus dem öffentlichen Raum zu ziehen. Polizeipräsident Frank Hoever sagte, dass die Waffen- und Messerverbotszone einen weiteren Baustein für mehr Sicherheit in der Bonner Innenstadt darstellt und die Kontrollen ab sofort zielgerichtet und anlassunabhängig erfolgen.
Weitere Informationen finden Bürgerinnen und Bürger auf einer speziellen Internetseite der Polizei Bonn sowie über die Social-Media-Kanäle der Behörde. Dort werden die Bestimmungen erläutert und Hinweise zum Anwendungszeitraum gegeben. Die wichtigsten Informationen lauten: Die Zone erstreckt sich zentral in der Bonner Innenstadt von der Thomas-Mann-Straße bis zum Zentralen Omnibusbahnhof und umfasst Teile des Hofgartens; die Poststraße reicht bis Münsterplatz, die Wesselstraße bis Martinsplatz. Die Geltungszeit gilt freitags von 12:00 Uhr bis montags 03:00 Uhr sowie vor Feiertagen von 12:00 Uhr bis zum Folgetag des Feiertags, 03:00 Uhr. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Waffenrechtliche Erlaubnisse bleiben von dieser Regelung unberührt.