Im Südkreis kam es in der Nacht von Freitag auf Samstag zu drei Fahrten unter dem Einfluss berauschender Mittel. Ein 65 Jahre alter Autofahrer aus Rotenburg wurde angehalten. Ein Drogentest bestätigte Cannabiskonsum. Zudem war sein Auto ohne Haftpflichtversicherung. Eine Blutentnahme wurde angeordnet, und die Weiterfahrt wurde untersagt.
Bei zwei weiteren Fällen wurden jeweils ein 17-Jähriger auf einem E-Scooter in Scheeßel und ein 26-Jähriger mit seinem Auto im Bereich der Samtgemeinde Sottrum angehalten und kontrolliert. Beide gaben den Konsum von Cannabis zu, eine Blutentnahme wurde angeordnet. Bei allen Personen wird bei Erreichen der Grenzwerte ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
In der Nacht von Samstag auf Sonntag verlief die Situation ähnlich der vorherigen. Durch intensive Kontrollen gab es insgesamt sechs Trunkenheitsfahrten, sowohl mit Alkohol als auch mit THC. Ein Fall betraf einen Autofahrer aus dem Bereich Visselhövede mit 2,87 Promille; er besaß zudem keine gültige Fahrerlaubnis. In einem weiteren Fall führten Alkohol (über 2 Promille) zusammen mit THC zu einem Verkehrsunfall. Ein BMW-Fahrer, ebenfalls aus Visselhövede, kam von der Fahrbahn ab und prallte gegen zwei Bäume. Zunächst konnten der Fahrer und der Beifahrer sich selbst befreien. Nachdem die Polizei am Unfallort eintraf, zeigte sich, dass ein weiteres Fahrzeug vor Ort war, um den Wagen zu bergen; diese Aktion musste aus genannten Gründen gestoppt werden. Nach kurzer Ermittlung konnte der Beifahrer ebenfalls festgestellt werden. Beide Männer wurden leicht verletzt.
Bei drei weiteren Fällen fielen Fahrzeugführer im Alter von 24 bis 25 Jahren durch den Konsum von Betäubungsmitteln am Steuer auf. Hinweis der Polizei: Auch wenn Cannabis in bestimmten Fällen legalisiert worden ist, das Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln bleibt strafbar.