Der Montag begann früh an der Grenze mit einem Festnahmefall in Hagenwerder (Görlitz). Ein polnischer Mann wollte offenbar nach Deutschland einreisen, doch gegen ihn bestand ein Anfang 2022 ausgestellter Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Heilbronn. Die Forderung in Baden-Württemberg betrug 2.082,06 Euro Strafe und Verfahrenskosten. Da der Mann die Mittel zur Freiheitsentziehung nicht hatte, kam er in eine Justizvollzugsanstalt.
Wenige Stunden später fiel einem weiteren polnischen Verurteilten (44) eine Altlast ins Auge: 330,00 Euro waren zu zahlen, um eine Überstellung in den Justizvollzug zu vermeiden. Die Zahlung betraf eine Geldstrafe wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz, und der Haftbefehl stammte von der Staatsanwaltschaft Berlin. Über die Autobahn nach Deutschland kam der Mann, an der Grenzkontrolle wurde der Haftbefehl bemerkt, und die Zahlung ermöglichte ihm die Einreise.
Bereits am Sonntag gab es weitere Feststellungen: In Bad Muskau entdeckten Bundespolizisten einen Ägypter (30), gegen den ein Haftbefehl der Berliner Staatsanwaltschaft bestand wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die darin geforderte Geldstrafe von 900,00 Euro blieb zunächst offen. Um Ärger zu vermeiden, zahlte ein Bekannter später den offenen Betrag an einer anderen Bundespolizei-Dienststelle, sodass der Mann einreisen konnte.
Auf dem Autobahnrastplatz ging es um einen 45 Jahre alten Mann aus Polen. Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte wenige Tage zuvor einen Haftbefehl ausgestellt, weil der Beschuldigte wegen Diebstahls zu einer Hauptverhandlung nicht erschienen war. Er muss damit rechnen, dass der Görlitzer Ermittlungsrichter den Haftbefehl jetzt vollstreckt.
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